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Das Grundstück
Ursprünglich ist es 752 m² groß, nach der Teilung erhält jede Partei einen Grundstücksanteil von 376 m².

Und mit dem Grundstück gingen schon die ersten Probleme los...

Nachdem wir von der Landgesellschaft S.H. das Exposeè erhalten hatten, in dem auch ein Gründungsgutachten enthalten war, gingen wir zunächst davon aus, dass es von der Qualität des Bodens keine Probleme geben sollte. Wir sprachen auch mit einigen anderen Bauherren in dem Gebiet, keiner hatte Probleme.

Was wir zu beachten hatten war jedoch, dass unser Grundstück schräg nach unten verläuft, weswegen wir natürlich einen gewissen Bereich unter dem Haus aufschütten müssen. Aber das wäre ja noch unproblematisch.

Nur aus Sicherheitsgründen gaben wir vor Kauf des Grundstücks noch ein Bodengutachten in Auftrag, und das können wir nur jedem, der im Begriff ist ein Grundstück zu kaufen, empfehlen !!!

Aus unserem Bodengutachten ging dann die Gründungsempfehlung hervor, einen Bodenaustausch von 115 cm vorzunehmen, da es sich hierbei vorwiegend um Torf und Ziegel handeln würde !
115 cm Bodenaustausch ? Das würde Mehrkosten von ca. 10.000,- bis 12.000,- Euro bedeuten. Und ganz ehrlich: Es würde sogar den Kauf des Grundstücks verhindern ! Denn wie wir im Vorfeld herausgefunden hatten, sollte es noch weitere, unerfreuliche Mehrkosten geben, die auf uns zukommen würden.

So befindet sich das Grundstück an einer kleinen, gepflasterten Stichstraße, welche zugleich einen Wanderweg darstellt. Diese kleine Straße haben wir laut Kaufvertrag mittels Stahlplatten ausreichend vor Beschädigungen zu schützen- und es handelt sich hier um ca. 45 Meter !
Diese Stahlplatten müssen wir für ca. vier Monate mieten. Kosten: ca. 4.000,- €. Und damit nicht genug...

Das Grundstück ist ca. 30 Meter lang. Die Schächte für Ab- und Regenwasser befinden sich direkt am Anfang des Grundstücks, das Haus wird aber ziemlich weit hinten stehen. Das heißt, die Gräben für die Hausanschlussleitungen müssen viel länger sein, als es Standardmäßig der Fall sein sollte. Auch hier entstehen Mehrkosten von mehreren Tausend Euro.

Der große Vorteil natürlich, wenn man ein Doppelhaus baut: Die Kosten teilen sich immer durch zwei !

Aber die Kosten für den Bodenaustausch wollen wir nicht auch noch hinnehmen. Und darum sagten wir am Freitag, den 10. September 2010 den Notartermin für Montag, den 13. September 2010 erstmal ab !

Eher zufällig telefonierte dann unser Doppelhauspartner mit dem Gutachter und erwähnt am Rande, dass wir ja eh schon Mehrkosten haben, dadurch dass wir aufschütten werden. Und dann noch der Bodenaustausch...
Da hakte der Gutachter ein und sagte, das wären ganz neue Erkenntnisse. Wenn wir eh schon kalkuliert hätten aufzuschütten, dann sollen wir nicht den Boden austauschen, sondern nur etwas mehr aufschütten ! 40 cm sind in der BuL von WBI eh enthalten. Dann sollen wir aus eigener Tasche noch weitere 40 cm aufschütten und alles ist gut. Die Mehrkosten die wir eh schon eingerechnet hatten erhöhten sich also nur geringfügig. Noch am selben Tag liess uns der Gutachter eine zweite Gründungsempfehlung zukommen, WBI kalkulierte die etwaigen Mehrkosten und am Nachmittag des Freitags waren wir soweit, dass wir doch beurkunden können und nun auch endlich wollen, damit das Ganze mal vorangeht !

Wir erreichten wahrhaftig Freitag Nachmittag noch die Notarin und den Projektleiter der Landgesellschaft und ließen den Termin für Montag wieder aufleben.

Und dann war es auch soweit: Am Montag, den 13.09.2010 wurde beurkundet !

Allen Grundstückskäufern wollen wir folgenden Ratschlag geben:

Wir haben zwei Wochen damit zugebracht uns über alle Eventualitäten zu informieren ! Angebote eingeholt: Was kosten die Hausanschlüsse, die langen Leitungen für Frischwasser, Ab- und Regenwasser, Telefon, Strom, wer nicht mit Erdwärme baut auch Gas. Kommen Anliegerbeiträge auf uns zu, wie sichern wir die Zuwegung und was kostet das. Liegen die Grundstücksanschlüsse bereits auf dem Grundstück, sind Schächte vorhanden ? Wie lang müssen die Leitungen zum Haus sein (ab 25 Meter sind Kontrollschächte vorgeschrieben)...

Mit all dem hat der Hausanbieter / Bauunternehmer nichts zu tun. Jedes Baugebiet ist anders, jedes Bundesland ist anders. Das sind alles Punkte, die man selbst in Erfahrung bringen muss. Einer schickt einen zum anderen, keiner ist zuständig (wobei wir mit dem Amt Bargteheide Land echt Glück haben, die sind unglaublich freundlich und hilfsbereit !)...

Hier gingen zwei Wochen ins Land in denen wir täglich mehrere Stunden telefonierten. Gut bei einem Doppelhaus: Man kann es sich aufteilen. Der eine kümmert sich um dies, der andere um jenes...

KAUFT KEIN GRUNDSTÜCK OHNE VORHER ÜBER ALLE (!) ZUSATZKOSTEN BESCHEID ZU WISSEN ! KAUFT KEIN GRUNDSTÜCK FÜR DAS ES KEIN BODENGUTACHTEN GIBT BZW LASST UNBEDINGT EINES MACHEN !

Ein weiteres Thema das bei uns für viel Arbeit gesorgt hat- und DAS war dann mal ein Nachteil am Doppelhaus:
Wir kaufen EIN großes Grundstück von der Landgesellschaft. Anschliessend müssen WIR es teilen lassen, von einem Vermessungsbüro. Natürlich auf unsere Kosten. Die grundsätzliche Frage lautet hier erstmal:

REALE oder IDEELLE Teilung ?

Zunächst mal: Eine REALE Teilung ist schon wünschenswert. Man teilt das Grundstück auf (in unserem Fall 50:50), es werden Grenzsteine gesetzt, das ist anschliessend sein Grundstück, man kann da machen was man möchte und man baut darauf seine eigene Doppelhaushälfte.

Bei der IDEELLEN Teilung wird das Grundstück halt nicht "echt" geteilt sondern eben nur ideell. Man erwirbt Eigentumsanteile nach Recht der WEG (Wohneigentumgemeinschaft). Also wie bei Eigentumswohnungen. Und in diesem Fall würde ein Einzelhaus mit 2 Wohneinheiten gebaut werden.

Man muss sich aber auch darüber im klaren sein, dass alleine das Vermessungsbüro rund 3.000,- € nimmt für die Realteilung, darin enthalten ist auch der teuerste Posten, nämlich die Abgaben an das Katasteramt. Anschliessend wird es ZWEI Grundbücher geben. Und in unserem Fall müssen dann ein paar Grunddienstbarkeiten eingetragen werden. Zum Beispiel dass wir gemeinsam die beiden vorhandenen Schächte nutzen werden, die ja nur bei einem auf dem Grundstück sind. Oder das ein oder andere Wegerecht. Aber das sind eher Kleinigkeiten.

Wenn ein B-Plan vorliegt muss man erstmal prüfen ob dieser eine Realteilung überhaupt zulässt. In unserem Fall ließ er NUR eine Realteilung zu, denn bei einem Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten, was es im Falle einer ideellen Teilung wäre, dürfte laut unserem B-Plan die 2. Wohneinheit nur 75 % der Größe der 1. Wohneinheit haben.

Inzwischen wurde der B-Plan diesbezüglich geändert. Aber wir wollten ja eh Real teilen. In Schleswig Holstein dauert das übrigens etwa 4 Wochen, bis das Katasteramt ein neues Flurstück gebildet hat.

Aber all das sollte man wissen, BEVOR man beim Notar beurkundet, erstrecht was die Kosten angeht !

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